Baugutachter Osnabrück

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Christoph Brockhoff Osnabrück

Christoph Brockhoff

Bausachverständiger und Baugutachter

Schloßstraße 16
49074 Osnabrück
Tel: 0541 915 321 70
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Qualifikation

  • Dipl. Sachverständiger (DIA) für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Mieten und Pachten
  • Recognised European Valuer (TEGoVA)
  • Zertifizierter Immobiliengutachter DIAZert (LF) Zertifiziert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten DIN EN ISO/IEC 17024
  • Geprüfter Immobilienfachwirt (IHK)
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
  • Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Osnabrück steht Ihnen Herr Christoph Brockhoff als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Christoph Brockhoff kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Osnabrück, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Osnabrück kommen bzw. sich nicht in Osnabrück auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Osnabrück - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Großstadt Osnabrück liegt in Niedersachsen und ist Sitz des Landkreises Osnabrück. Die kreisfreie Stadt ist ein Oberzentrum Niedersachsens und Mittelpunkt des Osnabrücker Landes. Mit über 160.000 Einwohnern zählt sie neben dem ähnlich großen Oldenburg und den größeren Hannover und Braunschweig zu den vier größten Städten Niedersachsens. Die ca. 28.000 Studenten von Universität und Hochschule machen etwa 14 % der Gesamtbevölkerung aus. Für die Gründung der Stadt war die exponierte Lage an einem Knotenpunkt alter Handelsstraßen ursächlich. Im Mittelalter war Osnabrück Prinzipalstadt des westfälischen Quartiers der Hanse. Osnabrück liegt auch heute im Schnittpunkt wichtiger europäischer Wirtschaftsachsen. Dadurch entwickelte sich die Stadt zu einem Logistikzentrum. Zudem hat sich eine bedeutende Auto-, Metall- und Papierindustrie angesiedelt.

Wichtige Anlaufstellen:

Rathaus Osnabrück

Markt

49074 Osnabrück

Amtsgericht Osnabrück

Kollegienwall 29-

49074 Osnabrück

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